belehnen

belehnen
be|leh|nen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \belehnen jmdm. ein Lehen übergeben; Sy beleihen (2) ● jmdn. mit einem Stück Land \belehnen ihm Land als Lehen zur Verfügung stellen [→ leihen, Lehen]

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be|leh|nen <sw. V.; hat:
1. [mhd. belēhenen] (Geschichte) mit etw. (Gütern, einem Amt o. Ä.) versehen; jmdm. etw. als Lehen geben:
die Fürsten belehnten ihre Vasallen.
2. (österr., schweiz.) beleihen.

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be|leh|nen <sw. V.; hat [1: mhd. belēhenen]: 1. (hist.) mit etw. (Gütern, einem Amt o. Ä.) versehen; jmdm. etw. als Lehen geben: die Fürsten belehnten ihre Vasallen; Belisar ... mit einem hohen Posten zu b. (Thieß, Reich 610). 2. (schweiz.) beleihen: ... könne die Direktion einige Immobilien b. und auf eine bessere Konjunkturlage für deren Verkauf warten (NZZ 10. 8. 84, 14).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Belehnen — Belehnen, verb. reg. act. mit einem Lehn feyerlich versehen, auch in der weitesten Bedeutung, in welcher dieses Wort oft von Erbzinsgüthern u.s.f. gebraucht wird, welche im engsten Verstande nicht Lehen genannt werden. Jemanden belehnen. Einen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • belehnen — 2↑ lehnen …   Das Herkunftswörterbuch

  • belehnen — be|leh|nen (früher für in ein Lehen einsetzen; schweizerisch für beleihen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Belehnung — Be|leh|nung 〈f. 20〉 das Belehnen, das Einsetzen in Lehensrechte * * * Be|leh|nung, die; , en: das Belehnen; das Belehntwerden. * * * Belehnung,   Investitur, im Mittelalter die feierliche Übertragung eines Lehens (Lehnswesen). * * * Be|leh|nung …   Universal-Lexikon

  • beleihen — be|lei|hen 〈V. tr. 177; hat〉 jmdn. beleihen 1. jmdm. ein Darlehen geben 2. = belehnen ● ein Guthaben, Wertpapier beleihen zugunsten der Bank als Sicherheit für einen Kredit verpfänden * * * be|lei|hen <st. V.; hat: 1. als Pfand nehmen u. dafür …   Universal-Lexikon

  • Belehnung — Der Begriff Leh(e)nswesen, auch Feudalwesen (→ Feudalismus) oder Benefizialwesen, bezeichnet das politisch ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Erblehen — Der Begriff Leh(e)nswesen, auch Feudalwesen (→ Feudalismus) oder Benefizialwesen, bezeichnet das politisch ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Fahnenlehn — Der Begriff Leh(e)nswesen, auch Feudalwesen (→ Feudalismus) oder Benefizialwesen, bezeichnet das politisch ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Feudalgesellschaft — Der Begriff Leh(e)nswesen, auch Feudalwesen (→ Feudalismus) oder Benefizialwesen, bezeichnet das politisch ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen… …   Deutsch Wikipedia

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